Zahlungsabwicklung:
5.5. Bei unterjährigen Zahlungen (Monats- oder Halbjahresverträgen)
fallen Vertragszeitraum und Verrechnungszeitraum (Zeitraum, für den die
Zahlung erfolgt) auseinander. Beträgt das monatliche Leistungsentgelt weniger als € 10.-, so ist der gesamte Rechnungsbetrag auf einmal fällig. Andernfalls
erfolgt
die Rechnungstellung dergestalt, daß der
jeweilige Rechnungsbetrag mindestens € 50.- beträgt.
Hiebei
werden monatlich zu zahlende Beträge zwischen € 10.- und € 20.-
halbjährlich und Beträge zwischen 20.- und 50.- vierteljährlich im
Voraus
zusammengefasst.
Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde Anspruch auf die Rückvergütung von allenfalls nicht ausgeschöpften unterjährigen Entgelten.
Entgelte für Leistungen wie Einrichtung oder Domainnamen sind sofort
fällig. |